EU-Parlament verschärft Erneuerbaren- und Energieeffizienz-Richtlinie

Bild: EU / Christophe Licoppe

Auf ihrer Vollversammlung haben sich die Abgeordneten des EU-Parlaments zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Erneuerbaren Richtlinie (RED3) und der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) positioniert und diese beiden Vorschriften verschärft.

Weitgehend wurden die Vorschläge der beiden Berichterstatter, dem sozialdemokratischen dänischen EU-Abgeordneten Niels Fuglsang zu EED und Markus Pieper (CDU) zur Erneuerbaren-Richtlinie angenommen, was schon der federführende Energieausschuss des EU-Parlaments (ITRE) bereits im Juli getan hatte. Der Rat der EU-Energieministerinnen und -minister hatte sich Ende Juni positioniert, allerdings zu den Vorschlägen der EU-Kommission vom Juli 2021 und nicht zu den von ihr am 18. Mai gemachten weiteren Änderungsvorschlägen im Zusammenhang mit dem RepowerEU-Plan. In dem hatte die EU-Kommission eine Erhöhung der Klima-Kernziele 2030 vorgeschlagen, und zwar für RED3 von 40 auf 45 Prozent und für EED von 9 auf 13 Prozent gegenüber dem Referenzszenario 2020, was einer Reduzierung beim Endenergieverbrauch um 40 Prozent und beim Primärenergieverbrauch um 42, 5 Prozent im Vergleich zu den  Zahlen von 2007 entspricht. Das will auch das EU-Parlament.

Die Unterhändler des EU-Parlaments und die tschechische Ratspräsidentschaft werden nun in die Verhandlungen über die Gesetzentwürfe eintreten.

Weniger strenge Grünstromkriterien für H2-Produktion, Mindestquoten für eFuels

„Wir bekräftigen die Notwendigkeit einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um den Einsatz erneuerbarer Energien auszubauen, und fordern eine diversifizierte Importstrategie für Wasserstoff", so der Berichterstatter für RED3, Markus Pieper. „Wir haben auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biomasse und Kraftstoffen erhöht und Wege aufgezeigt, wie biogene Stoffe einen echten wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten können.“

In der vom EU-Parlament geänderten Erneuerbaren-Richtlinie werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen und eine ehrgeizigere Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RNFBO) wie Wasserstoff. Auch enthält der Entwurf weniger strenge Grünstromkriterien für die Produktion von Wasserstoff, als sie EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt zur alten Richtlinie (RED2) vorzustellen plant.

Festgelegt wurden erstmals Mindestquoten für die Verwendung von Wasserstoff und klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen, auch eFuels genannt, festgelegt. Demnach soll bis 2030 der Anteil so genannter erneuerbarer Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs (RFNBOs) im Verkehrssektor mindestens 5,7 Prozent  ausmachen; in der Industrie soll ihr Anteil bis 2030 50 Prozent und bis 2035 sogar 70 Prozent des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs betragen. Der europäische Verband für synthetische Kraftstoffe, eFuel Alliance, reagierte darauf positiv.

Die Industrie soll ihre Nutzung erneuerbarer Energien um 1,9 Prozentpunkte pro Jahr steigern, die Fernwärmenetze um 2,3 Punkte.

Jeder Mitgliedsstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln.

Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern.

Mehr Energieeinsparungen

„Eine unserer wirksamsten Antworten auf die Energiepreiskrise ist die Energieeffizienz, so der Berichterstatter über die Energieeffizienz-Richtlinie Niels Fuglsang. Er betonte, dass das EU-Parlament für verbindliche Energieeffizienzziele für die einzelnen Mitgliedstaaten gestimmt habe.

Die Abgeordneten erhöhten das EU-Ziel für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 Prozent und der Primärenergieverbrauch um 42,5 Prozent im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Millionen Tonnen RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollten verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen.

Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren - z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren - erreicht werden.

Politik & Verbände
Artikel von Rainer Lütkehus
Artikel von Rainer Lütkehus