Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Uckermarkleitung final ab

Bild: 50Hertz

Die so genannte "Uckermarkleitung" im nördlichen Brandenburg kann komplett errichtet werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist für den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz der Weg frei, auch auf den nördlichen Abschnitten am äußeren Rand des Biosphärenreservates Schorfheide eine neue Höchstspannungs-Freileitung fertigstellen, die laut Netzbetreiber "wesentlich mehr und hauptsächlich Strom aus erneuerbaren Energien" vom Norden in Richtung Berlin und andere Verbrauchszentren transportieren kann. Der Nabu Brandenburg, der gegen das Vorhaben vor Gericht gezogen war, weil es auf Teilstrecken innerhalb oder in der Nähe von EU-Vogelschutzgebieten geführt wird, scheiterte nun in letzter Instanz mit einer Klage gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, das den Leitungsbau genehmigt hatte.

„Endlich können wir dieses für die Energiewende so wichtige Projekt nach 17 Jahren Planungs- und Genehmigungsverfahren bauen", kommentierte 50Hertz-Chef Stefan Kapferer. Er wertete das Urteil neben dem Klimaaspekt auch "als klare Entscheidung" zugunsten "des Standorts Berlin-Brandenburg und Ostdeutschland". Er nahm den Verfahrensverlauf zum Anlass für eine planerische Grundsatzkritik an "Doppelprüfungen nahezu gleicher Sachverhalte, unzureichender personeller und technischer Ausstattung von Genehmigungsbehörden und Gerichten" und "Vorrang von Partikularinteressen vor den Interessen der Allgemeinheit".

Die Uckermarkleitung soll eine bestehende 220 kV-Leitung durch eine 380 kV-Leitung ersetzen. Um das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin zu schonen, weicht dabei der Ersatzneubau Richtung Osten aus. Die Uckermarkleitung wird den Planungen zufolge 115 Kilometern lang sein und das Umspannwerk Neuenhagen bei Berlin mit dem in Bertikow bei Prenzlau und dem Umspannwerk in Vierraden bei Schwedt verbinden. Auf einer Länge von 45 Kilometern südlich von Golzow bei Britz hatte 50Hertz auf Basis eines Planergänzungsbeschlusses und einer Entscheidung des BVerwG bereits ein vorläufiges Baurecht und bereits neue Masten errichtet. Auch mit den Seilzugarbeiten komme man "gut voran", betont man.

Nach ersten Überlegungen für einen Ersatzneubau der Uckermarkleitung 2005 war die "nationale Bedeutung" des Vorhabens 2009 im Energieleitungsausbaugesetz, kurz: EnLAG, vom Deutschen Bundestag festgestellt worden. Nach Planfeststellungsbeschluss 2014 - 50Hertz rechnete hier noch mit einer Fertigstellung 2016 bzw. 2017 -, Klagen, einem ersten Urteil des BVerwG 2016, das monierte, dass das Risiko eines Vogelverlustes durch Leitungsanflug nicht artspezifisch untersucht worden sei, sowie einem daraufhin folgenden Planergänzungsverfahren hatte das LBGR im August 2020 einen Planergänzungsbeschluss zur Errichtung der Leitung erlassen. Dieser Beschluss des LBGR war jedoch vom Nabu Brandenburg erneut vor Gericht gebracht worden.

Siehe zum Thema auchKapferer: „Jährlicher Ausbau bei Onshore-Windkraft müsste sich verdoppeln“

Artikel von Dominik Heuel
Artikel von Dominik Heuel