Power-to-X: Mineralölmittelstand begrüßt Länderpositionen zu EU-Klimaschutzpaket

Bundesratsgebäude in Berlin. Bild: Pixabay

Die vom Bundesrat jüngst formulierten Forderungen nach einem "passenden Regulierungsrahmen für Power-to-X-Produkte" im Rahmen des im Juli von der EU-Kommission vorgestellten Klimaschutzpakets trifft bei der mittelständischen Mineralölwirtschaft auf offene Ohren. Gleiches gilt für die ebenfalls angemahnte Abkehr vom „Tank-to-Wheel“-Ansatz bei der anstehenden Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn kommentierte den Bundesratsbeschluss, „die neue Bundesregierung sollte die Forderungen der Bundesländer bei ihrer eigenen Positionierung zum 'Fit for 55'-Paket berücksichtigen".

In seiner Stellungnahme zum Brüsseler Klima-Paket fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, „bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals auf Investitionsanreize und regulative Grundlagen besonderes Augenmerk zu legen, die die Produktion und Anwendung erneuerbarer Energien, klimafreundlicher synthetischer Brenn- und Kraftstoffe sowie weiterer klimafreundlicher Kohlenwasserstoffprodukte in ihren verschiedenen Formen" ermöglichten, begrüßt die Uniti den Vorstoß der Länderkammer. "Wasserstoff und wasserstoffbasierte Folgeprodukte wie beispielsweise synthetisch erzeugte gasförmige und flüssige Kohlenwasserstoffe - so genannte Power-to-X-Produkte wie Power-to-Gas oder Power-to-Liquids - als Energieträger und Grundstoffe" könnten "bei entsprechender Regulierung und Anerkennung als klimaneutrale Produkte in verschiedenen Sektoren wie Industrie, Verkehr und Gebäude zur Anwendung kommen", streicht die Uniti die branchenfreundlichen Äußerungen der Ländervertreter heraus.

In einer weiteren Stellungnahme zum EU-Vorschlag für eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bittet der Bundesrat die Bundesregierung - aus Sicht der Uniti zu Recht -, „im Sinne des europäischen Binnenmarkts darauf hinzuwirken, dass die in der EU geltende verkürzte 'Tank-to-Wheel'-Regulierung nicht zu einer technologischen Vorentscheidung im Pkw-Neuwagenbereich" führe. "Ausschlaggebend sollte es sein, neue Verbrenner nur noch mit klimaneutralen Kraftstoffen zu nutzen“, heißt es im Beschluss weiter. Bei einer „Tank-to-Wheel“ Betrachtung werden die CO2-Emissionen bei der direkten Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigt, nicht beispielsweise die bei der Erzeugung des Ladestroms für E-Fahrzeuge.

Mobilität & Alternative Antriebe
Artikel von Dominik Heuel
Artikel von Dominik Heuel