Angelandetes LNG-Schiff. Quelle: Shutterstock / aerial motion
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Gemeinde Binz gegen den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran als unzulässig abgewiesen. Die Betroffenheit des Ostseebades genüge nicht.
Das LNG-Terminal im Hafen Mukran auf Rügen darf weiter betrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 16. September die Klage der Gemeinde Ostseebad Binz gegen die Genehmigung des Terminals als unzulässig abgewiesen. Nach Auffassung des 7. Senats hat die Gemeinde nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch das Vor
Artikel von Susanne Harmsen