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Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde eines Energieversorgers zurückgewiesen, lokale Erzeugungsanlagen und damit verbundene Stromnetze als "Kundenanlagen" gelten zu lassen.
Die Auswirkungen des Urteils dürften für die Branche doch erheblich sein. Der Bundesgerichtshof hat die "Rechtsbeschwerde der Antragstellerin zu Kundenanlagen zurückgewiesen", wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom 13. Mai heißt.Das BGH-Urteil zur Ausgestaltung von Kundenanlagen war aber im Vorfeld erwartet worden (wir berichteten). Bereits im November 2024 hatte der Europäische Geric
Artikel von Stefan Sagmeister