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Indizes ohne Link, fehlende Angaben zu Netzverlusten: Zwei Fernwärme-Anbieter sind wegen unzureichender Preisinformationen von Gerichten in die Pflicht genommen worden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat in zwei Verfahren vor Landgerichten gegen kommunale Fernwärmeanbieter Recht bekommen. Die Richter erkannten einen Verstoß gegen Transparenzvorgaben für Verbraucherinformationen bei den Stadtwerken Mainz und Duisburg. Die Stadtwerke Mainz haben Berufung angekündigt. In Duisburg hat sich der Fall erledigt, die Fernwärme-Tochter hat ihre Angaben auf de
Artikel von Manfred Fischer