Quelle: Bundesnetzagentur
Erste Verteilnetzbetreiber müssen frühestens 2027 kurzfristige Eingriffe in die Fahrweise von Kraftwerken selbst bilanziell ausgleichen. Das ist Eckpunkten der Netzagentur zu entnehmen.
Das Wirtschaftsministerium (BMWK) möchte die Verteilnetzbetreiber "grundsätzlich" weiter bis Ende 2031 vor dem bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen verschonen, den sie 2021 hätten übernehmen müssen. Das geht aus einem Referentenentwurf zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von August hervor.Allerdings will das BMWK darin die Bundesnetzagentur ermächtigen, diesen soge
Artikel von Georg Eble