Klimaschutz
Keine Verfeuerungsverbote nötig
Quelle: Fotolia / bluedesign
04.09.2024
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Kohleausstiegsgesetz erlassen, weil bereits genug Kraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind.
Nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) wacht die Bundesnetzagentur über den Kohleausstieg. Demzufolge hätte sie in diesem Jahr für einzelne Kraftwerke vorschreiben müssen, binnen 30 Monaten aus der Kohleverstromung auszusteigen. Dies sei nicht nötig, teilte die Behörde mit, da bis zum Anordnungstermin 2. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt a
Artikel
von Susanne Harmsen
    Drucken
    Drucken

Klimaschutz
Keine Verfeuerungsverbote nötig
Quelle: Fotolia / bluedesign
04.09.2024
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Kohleausstiegsgesetz erlassen, weil bereits genug Kraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind.
Nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) wacht die Bundesnetzagentur über den Kohleausstieg. Demzufolge hätte sie in diesem Jahr für einzelne Kraftwerke vorschreiben müssen, binnen 30 Monaten aus der Kohleverstromung auszusteigen. Dies sei nicht nötig, teilte die Behörde mit, da bis zum Anordnungstermin 2. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt a


Artikel von Susanne Harmsen