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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die immissionsrechtliche Genehmigung für einen Bürger-Windpark für rechtswidrig erklärt. Ein alte Abstandsregelung wirkt nach.
Die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG strebt ein ergänzendes immissionsrechtliches Genehmigungsverfahren im Konsens aller Beteiligten an, um in den Wirtschaftswald südöstlich von München doch noch drei Windenergieanlagen stellen zu können. Das geht aus einer Reaktion des Projektierers auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 4.
Artikel von Georg Eble