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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stuft die Genehmigung für das Flüssigerdgas-Terminal in Lubmin als rechtmäßig ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheiterte mit ihrer Klage.
Die LNG-Terminals an der Ost- und Nordsee zum Import von verflüssigtem Erdgas seien klimaschädlich, meint die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Ihre Klage gegen eine Anlage in Lubmin ist am 14. November vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber zurückgewiesen worden, mit Verweis auf die Gasmangellage in Deutschland im Jahr 2022. Die Anlage hab
Artikel von Susanne Harmsen