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Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für drei zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2024 bekannt gegeben.
Für die drei ausgeschriebenen Flächen wurde ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Es handelt sich über Flächen für Offshore-Windkraft, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorab untersucht worden waren. Dabei ging es um die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse. Insgesamt kann auf den Flächen in der Nordsee eine Ge
Artikel von Susanne Harmsen