Regulierung
Der 24-Stunden-Stromlieferantenwechsel muss erst im Juni stehen
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
09.12.2024
Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die operative Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels verlängert. Neuer Stichtag ist der 6. Juni 2025.
Die Einwände haben gewirkt. Die Bundesagentur berichtet von zahlreichen Rückmeldungen zur Umsetzung der vorgesehenen Änderungen bei der Marktkommunikation. Viele Unternehmen hätten darauf hingewiesen, dass sie die Software für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel erst Mitte des ersten Quartals 2025 bekommen und ihnen daher nur wenig Zeit zum Implementieren und Testen der Technik bleibe. Nach den bish
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von Manfred Fischer
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Regulierung
Der 24-Stunden-Stromlieferantenwechsel muss erst im Juni stehen
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
09.12.2024
Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die operative Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels verlängert. Neuer Stichtag ist der 6. Juni 2025.
Die Einwände haben gewirkt. Die Bundesagentur berichtet von zahlreichen Rückmeldungen zur Umsetzung der vorgesehenen Änderungen bei der Marktkommunikation. Viele Unternehmen hätten darauf hingewiesen, dass sie die Software für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel erst Mitte des ersten Quartals 2025 bekommen und ihnen daher nur wenig Zeit zum Implementieren und Testen der Technik bleibe. Nach den bish


Artikel von Manfred Fischer