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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält eine freiwillige Regelung, um Standortkommunen an Windkraftanlagen zu beteiligen. 22 Unternehmen haben sich jetzt dazu verpflichtet.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte am 18. Juli eine Liste von 22 Projektierern und Betreibern von Windkraftanlagen, die sich selbst verpflichten, eine Kommunalabgabe zu zahlen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält im Kern seit 2021 eine freiwillige Regelung, die eine finanzielle Beteiligung e
Artikel von Susanne Harmsen