Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur                        
                    
                        
                        
                                Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist die Klagen mehrerer Versorger zu den kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätzen der vierten Regulierungsperiode ab.                        
                                    
                            Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf) hat am 29. Oktober folgendes entschieden: Die Bundesnetzagentur ist nicht verpflichtet, die am 12. Oktober 2021 für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegte                        
                                
                        
                        Artikel von Stefan Sagmeister