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Das Bundeskabinett hat die Änderung des Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetzes beschlossen. Damit soll der Rechtsrahmen für CCS-Projekte in Deutschland geschaffen werden.
In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Bundesregierung am 6. August unter anderem die Änderung des Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetzes (KSpTG) beschlossen. Ziel der Novelle ist es, Abscheidung, Transport, Speicherung und Export von Kohlendioxid (CO2) rechtlich zu ermöglichen. Die Technik "Carbon Capture and Storage" (
Artikel von Susanne Harmsen