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Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Entlastungen bei der Stromsteuer und eine Bezuschussung der Übertragungsnetzkosten auf den Weg gebracht.
So soll die nach §9b Stromsteuergesetz bisher befristete Stromsteuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz für über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft verstetigt werden. Auch produzierende Handwerksbetriebe wie etwa Bäckereien und Konditoreien, Metallbauer und Feinwerkmechaniker, Tischlereien mit eigener Fertigung, Fleischereien mit Produkti
Artikel von Hans-Wilhelm Schiffer