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Ende eines Streits um Aufschläge für Strom und Gas während der Energiekrise: Die Tarife von "immergrün" sind nicht wirksam. Für eine Erstattung müssen Betroffene aber aktiv werden.
Wer Tarife erhöht, dies aber intransparent und ohne Vergleich alter und neuer Preisbestandteile tut, der kann nicht auf Milde vor Gericht hoffen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das letzte Wort in einem Verfahren gegen den Strom- und Gaslieferanten "immergrün" gesprochen und Preisänderungen für nicht wirksam erklärt, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) mit.Im Jahr 20
Artikel von Volker Stephan