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Im Umweltausschuss des Bundestags haben Sachverständige den Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts diskutiert. Die Meinungen gingen weit auseinander.
Der Umweltausschuss des Bundestags hat am 1. September in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung beraten. Der Entwurf, der unter dem Titel "Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz" vorliegt, soll das bestehende Batteriegesetz (BattG) ablösen und in einem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gebündelt werden. Wäh
Artikel von Susanne Harmsen