Quelle: E&M
Biogasanlage gleich Erdgaskraftwerk? Der Bundesregierung schwebt eine steuerrechtliche Neudefinition von Biomasse vor. "Irrsinnigerweise", meinen Branchenverbände.
Der Vorschlag kommt aus dem Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung hat ihn jetzt abgenickt. Der Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt eine Neudefinition von "Biomasse" mit sich.Diese soll aus dem Begriff der "erneuerbaren Energieträger", wie er im Stromsteuerrecht festgelegt ist, gestrichen werden. Eine Überlegung "entgegen allen bisherigen Rec
Artikel von Manfred Fischer