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Die Bundesnetzagentur ordnet zum zweiten Mal kein Kohleverfeuerungsverbot an. Grund hierfür ist das freiwillige Ausscheiden von genügend Kohlekraftwerken aus dem Markt.
Erneut ordnet die Bundesnetzagentur im Jahr 2025 kein Kohleverfeuerungsverbot an. Grundlage wäre das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG). Grund für den Verzicht ist, dass bis zum Anordnungstermin am 1. September bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden sind, dass das gesetzlich geforderte Zi
Artikel von Susanne Harmsen