Bild: RheinEnergie
Im Streit um die Zulässigkeit von Tarifsplittings, bei denen Energieversorger für die zahlreichen Ersatzversorgungs-Neukunden, die zuletzt unerwartet mit Strom- und Gas beliefert werden mussten, höhere Preise als für Bestandskunden angesetzt hatten, gibt es ...
Im Streit um die Zulässigkeit von Tarifsplittings, bei denen Energieversorger für die zahlreichen Ersatzversorgungs-Neukunden, die zuletzt unerwartet mit Strom- und Gas beliefert werden mussten, höhere Preise als für Bestandskunden angesetzt hatten, gibt es eine weitere gerichtliche Entscheidung. Im Falle der Kölner RheinEnergie entschied nun in zweiter - und letzter - Instanz das
Artikel von Dominik Heuel