Bild: Thyssengas
Die mögliche Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten durch den Krieg in der Ukraine hat weitere gesetzgeberische Folgen. Das Bundeskabinett hat eine Novelle des "Energiesicherungsgesetzes", das aus dem Jahr 1975, der Zeit der ersten ...
Die mögliche Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten durch den Krieg in der Ukraine hat weitere gesetzgeberische Folgen. Das Bundeskabinett hat eine Novelle des "Energiesicherungsgesetzes", das aus dem Jahr 1975, der Zeit der ersten Ölkrise, stammt, beschlossen. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung etwa Möglichkeiten der Treuhandverwaltung vo
Artikel von Dominik Heuel