Bild: Tank & Rast
Gegen die von dem Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an der Autobahn - so genanntes „Vergabemodell ...
Gegen die vom Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast für die kommenden fünf Jahre geplante Vergabe der Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an der Autobahn - so genanntes „Vergabemodell 2023” - habe man "keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken", teilte aktuell das Bundeskartellamt in Bonn mit. Das Unternehmen selbst habe das Amt um "eine
Artikel von Dominik Heuel