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Nach wie vor besteht Klärungsbedarf in der Frage, wie juristisch mit den jüngsten Fällen von Tarifsplitting in der Grundversorgung umzugehen ist. Im Falle der Kölner RheinEnergie hat nun eine Kammer des Landgerichts Köln gegen den ...
Nach wie vor besteht scheinbar Klärungsbedarf in der Frage, wie juristisch mit den jüngsten Fällen von Tarifsplitting in der Grundversorgung umzugehen ist. Im Falle der Kölner RheinEnergie hat nun eine Kammer des Landgerichts Köln gegen den Versorger entschieden und eine Einstweilige Verfügung erlassen, wonach RheinEnergie nun vorerst keine unterschiedlichen Strom-Grundversorgungs
Artikel von Dominik Heuel