BNetzA-Chef Klaus Müller: "... insbesondere bei Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen". Bild: BNetzA
„Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt", mit diesen Worten begründete Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, warum seine Behörde aus formellen Gründen nun die ...
„Preiserhöhungen ohne Wahrung der Ankündigungsfristen sind nicht gerechtfertigt", mit diesen Worten begründete Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, warum seine Behörde aus formellen Gründen nun die Energieanbieter Voxenergie und primastrom dazu verdonnert hat, Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden wegen Rechtswidrigkeit zurückzunehmen. Flankiert wird die aktuelle Maßnahm
Artikel von Dominik Heuel