Bild: Stock.Adobe
Nachdem Gasfernleitungsnetzbetreiber im Rahmen der jüngsten Konsultation zur Festlegung „MARGIT 2023” (Festlegung der Höhe der Multiplikatoren, des Abschlags an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie der Höhe ...
Nachdem Gasfernleitungsnetzbetreiber im Rahmen der jüngsten Konsultation zur Festlegung „MARGIT 2023” (Festlegung der Höhe der Multiplikatoren, des Abschlags an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten) gefordert hätten, dass sich die Bundesnetzagentur schon jetzt mit der Frage
Artikel von Dominik Heuel