Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae. Bild: BDEW
Im Zuge der voraussichtlich mit Wirkung bereits ab Januar startenden Strom- und Gaspreisbremse ist eine im Gesetzentwurf enthaltene Regelung in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, durch die ein möglicher Missbrauch der Regelungen durch Energieversorger unterbunden werden soll. Danach sollen ...
Im Zuge der voraussichtlich mit Wirkung bereits ab Januar 2023 startenden Strom- und Gaspreisbremse ist eine im Gesetzentwurf enthaltene Regelung in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, durch die ein möglicher Missbrauch der Regelungen durch Energieversorger unterbunden werden soll. Danach sollen bis Ende 2023 Preiserhöhungen, die nicht rein durch höhere Beschaffungskosten begrün
Artikel von Dominik Heuel