Der Autor, Dr. Hans-Christoph Thomale, ist Rechtsanwalt und Partner bei der Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Leiter der Praxisgruppe Energierecht. Bild: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nachdem 2020 das OLG Frankfurt die Praxis von Wärmeversorgern, Preisänderungsklauseln einseitig durch öffentliche Bekanntgabe zu ändern, zunächst unterband, erklärte dies der Bundesgerichtshof nun - unter der bis zum 5. Oktober 2021 geltenden Fassung der AVBFernwärmeV - für zulässig.
Artikel von Dr. Hans-Christoph Thomale