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Die Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission hat die kürzlich erfolgte Änderung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) genehmigt. Sie gilt bis Ende 2026. Zuletzt hatte die Behörde zusätzliche ...
Die Wettbewerbsabteilung der EU-Kommission hat die kürzlich erfolgte Änderung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) genehmigt. Sie gilt bis Ende 2026. Zuletzt hatte die Behörde zusätzliche Maßnahmen zum EEG-2021 genehmigt. Mit dem EEG-2023 werden folgende Neuerungen und Änderungen eingeführt:
Die Ausschreibungsverfahren werden geändert, um den Wettbewerb zu
Artikel von Rainer Lütkehus