"Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen, sagt Bundesnetzagentur-Vize Peter Franke. Bild: BNetzA
Um Ausnahmeregelungen bei den EEG-Umlagepflichten in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt - und insbesondere von den voll umlagepflichtigen Strommengen abgrenzt werden. Diesen mitunter komplexen Vorgang will die Bundesnetzagentur mit einem neuen Papier vereinfachen. Unterschiedliche EEG-Umlagesätze können auftreten, wenn beispielswe
Artikel von EID Redaktion