Netze & Speicher
EuGH bestätigt Beschränkung der Nutzung der OPAL-Kapazität
Grafik: OPAL
16.07.2021
Gazprom Export kann weiter die Transit-Kapazität der OPAL-Pipeline nur zur Hälfte nutzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 15. Juli 2021 die Beschwerde der Bundesregierung gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) zurück. Das EuG hatte im September 2019 die Zustimmung der EU-Kommission zu einem Vergleich der Bundesnetzagentur mit Gazprom Export für n
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von EID Redaktion
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EuGH bestätigt Beschränkung der Nutzung der OPAL-Kapazität
Grafik: OPAL
16.07.2021
Gazprom Export kann weiter die Transit-Kapazität der OPAL-Pipeline nur zur Hälfte nutzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am 15. Juli 2021 die Beschwerde der Bundesregierung gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) zurück. Das EuG hatte im September 2019 die Zustimmung der EU-Kommission zu einem Vergleich der Bundesnetzagentur mit Gazprom Export für n


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