Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Bild: Joe Miletzki
Das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, hat den von der Bundesnetzagentur für Gasnetzbetreiber festgelegten so genannten Produktivitätsfaktor, kurz: „Xgen” genannt, bestätigt, das geht aus Informationen des Branchenverbands BDEW hervor, das Urteil ist noch nicht veröffentlicht.
In der Vorinstanz hatte das OLG Düsseldorf den Beschwe
Artikel von EID Redaktion