Biokraftstoffbranche begrüßt Bundesratsbeschluss zur THG-Quote

Bild: VDB

Der Bundesrat hat am 17. September der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote für den Verkehrssektor zugestimmt und damit einen entsprechenden Bundestagsbeschluss gebilligt.

Mit der Entscheidung kann zum 1. Januar 2022 die Treibhausminderungsquote von derzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 kontinuierlich angehoben werden. „Der Bundesrat hat den deutlichen und vor allem gleichmäßigen Anstieg der THG-Quote im Verkehr bis 2030 bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die Biokraftstoffbranche und bedeutet mehr Klimaschutz im Verkehr sowie Planungssicherheit für Biokraftstoffhersteller und Rohstoffproduzenten“, erklärte Udo Hemmerling, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Bioenergie (BBE). Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) machte deutlich: „Die nun getroffene Regelung bringt für die Industrie Rechtssicherheit und fördert Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe“.

Mit der seit 2015 geltenden THG-Minderungsquote werden Kraftstoffhändler verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Dies können sie unter anderem durch die Beimischung von Biokraftstoffen auf Basis erneuerbarer Energien oder strombasierter synthetischer Kraftstoffe, so genannter E-Fuels erreichen. Grundlage für den nun gebilligten Gesetzesentwurf ist die Umsetzung der europäischen Erneuerbare Energien-Richtlinie RED II in nationales Recht. Im Zuge des europäischen Fit-for-55-Pakets ist bereits eine Fortentwicklung zur RED III vorgesehen  

„Wir gehen davon aus, dass die von der Länderkammerbeschlossene steigende THG-Quote den Absatz der markteingeführten Biokraftstoffe in den kommenden Jahren sichert. Gerade für ländliche Regionen sind Biokraftstoffe aufgrund der Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen und wegen der Arbeitsplätze in der Produktion von großer Bedeutung. Auch stabilisieren sie die Preise für Agrarprodukte wie Raps, Getreide und Zuckerrüben“, sagte Baumann. Stellvertretend für die Bioenergieverbände zeigte sich Hemmerling erfreut, dass die umstrittene Anrechnung von Emissionseinsparungen bei der Erdölförderung (Upstream Emission Reductions, UER) ab 2026 nicht mehr erlaubt ist. „Die sachwidrige Anrechnung von Reduktionseinsparungen auf die THG-Quote, die werde in Deutschland noch in der Mobilität stattfinden, hat weder dem Klimaschutz noch dem deutschen Verkehrsziel geholfen“, so Hemmerling.

Bei den erneuerbaren Energien im Straßenverkehr kommen Biokraftstoffe derzeit auf einen Anteil von 98 Prozent. Zwar wird in den kommenden Jahren der Anteil der Elektromobilität weiter ansteigen, dennoch sei absehbar, dass Biodiesel, Biomethan und Bioethanol den größten Anteil der THG-Minderung bis 2030 liefern werden.  Nach Schätzungen der Bioenergieverbände könnten 110 Millionen Tonnen CO2 der insgesamt 175 Millionen Tonnen CO2-Einsparungen sein. „Im vergangenen Jahrzehnt waren Biokraftstoffe die einzige in größeren Mengen verfügbare Alternative zu fossilem Diesel und Benzin. Das wird sich auch in den kommenden zehn Jahren nur sehr langsam ändern“, ist VDB-Geschäftsführer Baumann überzeugt. Er fordert deshalb, dass höhere Beimischungen an der Tankstelle gesetzlich zugelassen werden.

Mineralölmarkt
Artikel von Kai Eckert
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