Bild: Primagas
Wenn es nach den Vorgaben des Gebanergiegesetzes (GEG) geht, das ab dem 1. Januar 2024 gilt, dann könnte grünes Flüssiggas künftig für die Beheizung von Gebäuden genutzt werden, unabhängig davon, ob in Neubauten oder ...
Wenn es nach den Vorgaben des Gebanergiegesetzes (GEG) geht, das ab dem 1. Januar 2024 gilt, dann könnte grünes Flüssiggas künftig für die Beheizung von Gebäuden genutzt werden, unabhängig davon, ob in Neubauten oder im Bestand. Biogenes Flugas wird im GEG eine Erfugsoption zugebilligt. Produkte wie Futuria Propan des Flüssiggasspezialisten Primagas, darauf weist das Unternehmen h
Artikel von Imke Herzog