Bild: Thomas Ulrich/Pixabay
Mit der Zustimmung zur geänderten Ladesäulenverordnung will der Bundesrat vor allem das spontane Aufladen von Elektrofahrzeugen erleichtern.
Mit der Zustimmung zur geänderten Ladesäulenverordnung will der Bundesrat vor allem das spontane Aufladen von Elektrofahrzeugen erleichtern.
Für alle ab Juni 2023 errichtete Ladesäulen gilt: Sie müssen künftig über eine Schnittstelle verfügen, mit deren Hilfe Standortinformationen und dynamische Daten, wie etwa der Belegungsstatus übermittelt werden können. Zudem m
Artikel von Kai Eckert