Kraftstoffmarkt
Sprit: Auskunftspflicht auf der gesamten Lieferkette
Das Dienstgebäude des Kartellamts in Bonn. Quelle: Bundeskartellamt
16.07.2026
Die Bundesregierung hat mit der zwölften Novelle des Kartellgesetzes GWB einen Systemwechsel bei der Überwachung der Spritpreise beschlossen.
Der vom Bundeskabinett am 15. Juli beabsichtigte Übergang von einer nachträglichen Missbrauchs- und Kartell­kon­trolle zu einer Marktüberwachung im Vorhinein sollte wohl unterhalb des öffentlichen Radars laufen, nimmt man dessen Pressemitteilung und das Schweigen des federführenden Wirtschaftsministeriums als Maßstab: Dort ist aussc
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von Georg Eble
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Kraftstoffmarkt
Sprit: Auskunftspflicht auf der gesamten Lieferkette
Das Dienstgebäude des Kartellamts in Bonn. Quelle: Bundeskartellamt
16.07.2026
Die Bundesregierung hat mit der zwölften Novelle des Kartellgesetzes GWB einen Systemwechsel bei der Überwachung der Spritpreise beschlossen.
Der vom Bundeskabinett am 15. Juli beabsichtigte Übergang von einer nachträglichen Missbrauchs- und Kartell­kon­trolle zu einer Marktüberwachung im Vorhinein sollte wohl unterhalb des öffentlichen Radars laufen, nimmt man dessen Pressemitteilung und das Schweigen des federführenden Wirtschaftsministeriums als Maßstab: Dort ist aussc


Artikel von Georg Eble