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Seit dem Jahreswechsel gilt aufgrund einer Änderung des Verpackungsgesetzes eine Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe, von der auch Tankstellen-Shops betroffen sind. Um weniger umweltschädliche ...
Seit dem Jahreswechsel gilt aufgrund einer Änderung des Verpackungsgesetzes eine Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe, von der auch Tankstellen-Shops betroffen sind. Um weniger umweltschädliche Einwegverpackungen aus Kunststoff in den Umlauf zu bringen, müssen für 'to-go-Getränke' und Takeaway-Essen jetzt wiederverwendbare Verpackungen angeboten werden.
Bei JE
Artikel von Imke Herzog