Strom
Ab 29. Juli läuft die Zeit
29.11.1999
eid Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt sind am 29. Juli die Strom- und Gasnetzverordnungen in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Stromnetzbetreiber von nun an drei Monate Zeit haben, bei der Bundesnetzagentur einen Genehmigungsantrag für die bestehenden Entgelte zu stellen; den Gasnetzbetreibern bleibt eine Frist von sechs Monaten. Martin Cronenberg, Vizepräsident der Bund
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von EID Redaktion
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Strom
Ab 29. Juli läuft die Zeit
29.11.1999
eid Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt sind am 29. Juli die Strom- und Gasnetzverordnungen in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die Stromnetzbetreiber von nun an drei Monate Zeit haben, bei der Bundesnetzagentur einen Genehmigungsantrag für die bestehenden Entgelte zu stellen; den Gasnetzbetreibern bleibt eine Frist von sechs Monaten. Martin Cronenberg, Vizepräsident der Bund


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