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Das Gebäudemodernisierungsgesetz und ein EuGH-Urteil verändern die Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung. Sokratherm erwartet dadurch neue Investitionen in BHKW.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat der Gesetzgeber die KWK als Option für die Gebäudeversorgung verankert. Parallel dazu entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine staatliche Beihilfe darstellt und deshalb keiner Genehmigung durch die EU-Kommission bedarf (wir berichteten). Nach Einschätzung des BHKW-Herstellers Sokratherm
Artikel von Heidi Roider