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Die bestehende Stromnetzentgeltverordnung muss aus Rechtsgründen auslaufen. Der Energieverband BDEW macht Vorschläge für eine Nachfolgeregelung.
Im Zuge europarechtlicher Vorgaben erhält die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse zur Ausgestaltung der Stromnetzentgeltsystematik. Diese soll bis zum Jahr 2029 grundlegend weiterentwickelt werden. Ein entsprechendes Festlegungsverfahren zur allgemeinen Netzentgeltsystematik mit dem Namen "AgNes" will die Behörde in den kommenden Wochen einleiten. Dabei sollen erste konzeptionelle Ansätze für
Artikel von Stefan Sagmeister