Bild: Erich Westendarp/Pixabay
Wegen Irreführung hat das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht eine Werbung für „regionalen Grünstrom” verboten, weil dieser nicht aus der „Nachbarschaft” stamme.
Ein Flensburger Unternehmen, das Energielieferverträge vermittelt, hatte laut dem Urteil mit „sauberen Strom aus der Nachbarschaft” geworben, dabei aber auch Strom
Artikel von EID Redaktion