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Im Streit um die Kosten für den Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in der
Berufung gescheitert.
Eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für den Stilllegungsbetrieb und den eventuellen Rückbau des Kraftwerks bestehe nicht, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit.Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreibergesellschaft kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreich
Artikel von Susanne Harmsen