Bild: Trianel
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) verfassungswidrig ist, soweit Projektierer keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten erhalten, die unter einem früheren Rechtsrahmen entstanden sind.
Das WindSeeG, mit dem seit 2017 der Ausbau der Offshore-Windenergie geregelt wird, ist zum Teil verfassungsw
Artikel von EID Redaktion