LEAG-Braunkohlekraftwerk Jänschwalde. Bild: LEAG
Das Bundeskabinett hat am 28. September zwei Verordnungen verabschiedet, die zur Energieversorgungssicherheit in den kommenden Wintermonaten beitragen sollen. Mit der Verordnung zur Versorgungsreserve ...
Das Bundeskabinett hat am 28. September zwei Verordnungen verabschiedet, die zur Energieversorgungssicherheit in den kommenden Wintermonaten beitragen sollen. Mit der Verordnung zur Versorgungsreserve können Betreiber von Braunkohlekraftwerken ihre Anlagen zum 1. Oktober 2022 aus der Netzreserve holen und wieder am Markt teilnehmen lassen. Betroffen sind u.a. die LEAG-Kraftwerksbl
Artikel von Imke Herzog