Bild: BSW-Solar
Mit einer neuen Rechtsverordnung zum Hamburger Klimaschutzgesetz soll nun die konkrete Umsetzung der im Gesetz angelegten Solardachpflicht und der Erneuerbaren-Einbindung beim Heizungstausch geregelt werden.
Der Hamburger Senat hat kurz vor Jahresende eine erste Rechtsverordnung zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen. Sie regelt die konkrete Umsetzung der im Gesetz angelegten Solardachpflicht und der Erneuerbaren-Einbindung beim Heizungstausch.
Das Klimaschutzgesetz sieht die PV-Pflicht ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dach
Artikel von EID Redaktion