Kraftwerke
Atomausstieg: Reststrommengen-Ausgleich muss neu geregelt werden
Kernkraftwerk Brunsbüttel. Bild: Vattenfall
12.11.2020
Wieder rügt aktuell das Bundesverfassungsgericht - nach einem Urteil bereits 2016 - auf Klage Vattenfalls die Bundespolitik für ihren Umgang mit den Atomkonzernen im Zusammenhang mit dem 'Hin und Her' beim deutschen Atomausstieg. Der Bundesgesetzgeber muss die - bereits auf Geheiß des Gericht - neugeschaffene Ausgleichsregelung für Atomkonzerne im Zusammenhang mit nicht mehr nutzb
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von EID Redaktion
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Kraftwerke
Atomausstieg: Reststrommengen-Ausgleich muss neu geregelt werden
Kernkraftwerk Brunsbüttel. Bild: Vattenfall
12.11.2020
Wieder rügt aktuell das Bundesverfassungsgericht - nach einem Urteil bereits 2016 - auf Klage Vattenfalls die Bundespolitik für ihren Umgang mit den Atomkonzernen im Zusammenhang mit dem 'Hin und Her' beim deutschen Atomausstieg. Der Bundesgesetzgeber muss die - bereits auf Geheiß des Gericht - neugeschaffene Ausgleichsregelung für Atomkonzerne im Zusammenhang mit nicht mehr nutzb


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