BNetzA-Präsident Klaus Müller hält die von den Netzbetreibern zusätzlich angemeldeten Ausbaubedarfe für das Klimaneutralitätsnetz weitgehend für "nachvollziehbar". Bild: Picture Alliance
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation des zweiten Entwurfs des Strom-Netzentwicklungsplans bis 2037 bzw. 2045 angestoßen. Dieser NEP beschreibt erstmals das so genannte Klimaneutralitätsnetz, also das Höchstspannungsnetz, mit dem bis 2045 netzseitig Klimaneutralität ermöglicht bzw. die vollständige ...
Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation des zweiten Entwurfs des Strom-Netzentwicklungsplans bis 2037 bzw. 2045 angestoßen. Dieser NEP beschreibt erstmals das so genannte Klimaneutralitätsnetz, also das Höchstspannungsnetz, mit dem bis 2045 netzseitig Klimaneutralität ermöglicht bzw. die vollständige Umstellung auf Erneuerbare erreicht werden soll. Behörden-Chef Klaus Müller be
Artikel von Dominik Heuel