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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Umwidmung der seinerzeitigen Corona-Hilfen, nachdem sie nicht voll verwendet wurde, als Mittel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärt. 60 Milliarden Euro aus diesem ...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Umwidmung der seinerzeitigen Corona-Hilfen, nachdem sie nicht voll verwendet wurden, als Mittel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärt. Insgesamt geht es um Mittel im Umfang von 60 Milliarden Euro. Geklagt hatten 197 Bundestags-Abgeordnete der Unions-Bundestagsfraktion.
Die Richter sind der Auffassung,
Artikel von Dominik Heuel