Energiepolitik
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13. Juli 2022
Die Bundesregierung hat eine erste Verordnung auf Basis des neuen Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes beschlossen und erlaubt es damit Kraftwerken, die mit Öl oder Kohle betrieben werden und sich derzeit in der Netzreserve befinden, bis zum Ende der Heizperiode 2022/23 auf den Strommarkt zurückzukehren.