Carbon Leakage: Industrie drängt nach Verlängerung des Lockdowns auf schnelle Regelung

VIK-Geschäftsführer Christian Seyfert. Bild: VIK

In der Debatte um die noch ausstehende so genannte Carbon Leakage-Verordnung, die Industriefirmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von Zusatzkosten aus dem zum Jahresstart scharfgeschalteten Nationalen Emissionshandel entlasten soll, drücken Vertreter der Industrie aufs Tempo. Während Marktbeobachter davon ausgehen, dass die Regelungen im Herbst vorliegen sollten, da dann mit den ersten Bescheiden an die Unternehmen zu rechnen ist, fordert der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die Änderung bzw. Anpassung der Verordnung spätestens "im zweiten Quartal 2021". Verbands-Geschäftsführer Christian Seyfert betonte gegenüber dem EID, „die nun in Kraft getretene Regelung bietet für die deutsche Industrie und deren Standort keinen ausreichenden Schutz - insbesondere durch die Verlängerung des Lockdowns ist eine Entlastung der Industrie drängender als zuvor“.

Bereits bei Vertagung der im Entwurf vorliegenden Carbon Leakage-Verordnung kurz vor Weihnachten, hatte der VIK die geplanten Regelungen inhaltlich kritisiert. "Sowohl die bisher ins Auge gefasste Liste der beihilfeberechtigten Sektoren als auch die Voraussetzungen für die Beihilfegewährungen" seien "unzureichend". Der Entwurf der Regelungen zum Carbon-Leakage-Schutz berücksichtige zudem nicht die Wettbewerbssituation im EU-Binnenverhältnis, das sei "hochriskant", sagte VIK-Geschäftsführer Seyfert im Dezember. Er wies zudem darauf hin, dass die als Orientierung vorgesehene Liste für den europäischen Emissionszertifikatehandel künftig weniger Sektoren vorsehe, "so dass auch weniger Branchen Aussicht auf die Gewährung von Beihilfen" hätten. Auch sei die Höhe des Ausgleichs für die betroffenen Unternehmen zukünftig niedriger. Beides führe zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Unternehmen.

Nicht einverstanden ist der VIK auch mit der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen - und von Klimaschutzakteuren begrüßten - 80-prozentigen Kopplung der Beihilfen an klimafreundliche Investitionen, ebenso wie mit der verpflichtenden Teilnahme an einem Umwelt- und Energiemanagementsystem. Das bedeute einen "unverhältnismäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand". Stattdessen schlägt der Verband eine "verpflichtende Teilnahme an einem Energieeffizienznetzwerk" vor.

Ein Beschluss zur im Referentenentwurf vorliegenden Carbon Leakage-Verordnung ist derzeit blockiert, da zentrale Regelungs-Punkte bislang zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium strittig sind. Eine Verbändeanhörung ist noch nicht eingeleitet worden.

 

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Artikel Redaktion EID
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